Stadt Zwettl
Am Faschingsdienstag und am Tag der Kreuzerhöhung (14. September). Fällt letztgenannter Tag auf einen Sonntag, so wird der Markt am darauffolgenden Montag abgehalten.
Marktgebiete:
Stadt Zwettl
Sparkassenplatz (Verkehrsfläche auf Grundstück Nr. 2313/15, KG Zwettl Stadt) zwischen der Kreuzung mit dem Dreifaltigkeitsplatz/der Hamerlingstraße (Verkehrsfläche auf Grundstück Nr. 2313/8, KG Zwettl Stadt, nächst der Liegenschaft Sparkassenplatz 1) und der Kreuzung mit dem Hauptplatz bzw. der Verbindungsstraße Hauptplatz-Landstraße (nächst der Liegenschaft Hauptplatz 16).
Dreifaltigkeitsplatz und Landstraße (Verkehrsfläche auf Grundstücke Nr. 2313/5, KG Zwettl Stadt); Fußgängerzone am Dreifaltigkeitsplatz und Parkflächen bzw. Gehsteig im Zuge der Landstraße, rechts der L71 zwischen der Kreuzung mit der Hamerlingstraße (Verkehrsfläche auf Grundstück Nr. 2313/8, KG Zwettl Stadt, nächst der Liegenschaft Dreifaltigkeitsplatz 2) und der Liegenschaft Landstraße 36.
Neuer Markt:
Mittig gelegene Schrägstellplätze, südliche Nebenfahrbahn und Senkrechtstellplätze entlang der Liegenschaften Neuer Markt 2 bis 4 im Bereich der Verkehrsfläche auf Grundstück Nr. 2313/10, KG Zwettl Stadt.
Die Durchfahrten Hamerlingstraße – Neuer Markt – Berggasse – Bahnhofstraße und Neuer Markt – Bürgergasse sind freizuhalten.
Ebenso die Fußgängerzone im östlichen Bereich der Verkehrsfläche auf Grundstück Nr. 2313/10 bzw. der Verkehrsfläche auf Grundstück Nr. 2313/23, beide KG Zwettl Stadt.
Die Vergabe der Standplätze erfolgt nur durch das Marktamt. Jedes Ansuchen wird geprüft und nach Maßgabe der Platzverhältnisse berücksichtigt.