Jedermann kann beim Meldeamt einer Gemeinde eine Auskunft beantragen, ob und zutreffendenfalls wo eine bestimmbare Person im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz angemeldet ist oder zuletzt angemeldet war.
Voraussetzungen
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale so weit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
- Vor- und Familienname
- Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)
Über andere gemeldete Wohnsitze des Gesuchten darf nur Auskunft erteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
Meldeauskünfte sind kostenpflichtig. Für die Erlangung einer Meldeauskunft ist die Vorlage eines Identitätsdokumentes erforderlich.
Kosten:
bei schriftlichem Antrag € 21,00 Eingabegebühr
+ € 2,10 wenn gesuchte Person im Gemeindegebiet wohnt (suche im örtlichen Melderegister)
+ € 3,30 bei österreichweiter Suche im Zentralen Melderegister