Rasenmähen

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl hat in seiner Sitzung am 1.10.2020 die ortspolizeiliche Umweltschutzverordnung aus dem Jahre 1973 aufgehoben. Das bedeutet: Es gibt in Zwettl keine festgelegten Zeiten, in denen Rasenmähen und andere lärmverursachende Tätigkeiten explizit erlaubt bzw. verboten sind. Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Ruhezeiten nämlich nirgends gesetzlich geregelt. Ist jemand der Meinung, dass z.B. sein Nachbar in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt, steht es ihm frei, die Polizei zu rufen, die dann allenfalls eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Zwettl erstattet. 

Die Stadtgemeinde Zwettl ist nicht für die Ahndung entsprechender Übertretungen zuständig und setzt beim Thema Lärm stark auf Eigenverantwortung. Mähen Sie also beispielsweise den Rasen dann, wenn Sie es auch von Ihrem Nachbarn erwarten würden. Als Anhaltspunkt können dabei die allgemeinen Ruhezeiten herangezogen werden (22.00 bis 6.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertage).