Information für Hauseigentümer Schutzzone

Sehr geehrte HauseigentümerInnen der Zwettler Innenstadt! 

Die Zukunft unserer Innenstadt ist uns allen wichtig. Sie ist ein Ort des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Austauschs. Die Zwettler Innenstadt ist das Stadtzentrum, wo einerseits Angebot von und Nachfrage an Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen und Wohnraum aufeinandertreffen, andererseits lädt unsere schöne Innenstadt aber auch zum Verweilen, Konsumieren und Wohlfühlen ein.

Viele Gäste besuchen unsere wunderschöne Stadt und ihre Sehenswürdigkeiten, das Leben in der Stadt prägen allerdings auch Sie, die Bewohnerinnen und Bewohner von Zwettl, sowie alle, die in der Innenstadt ihre Betriebe führen und hier arbeiten. Die Stadtgemeinde Zwettl- sieht sich als Kooperationspartner, um im Rahmen des Projekts ZentrumsEntwicklung gemeinsam mit Ihnen die Zwettler Innenstadt lebenswert zu erhalten und für die Zukunft positiv zu gestalten.

Mit diesem Info-Portal möchten wir für Sie als HauseigentümerInnen relevante Themen und Informationen zusammenfassen und leicht verfügbar machen. 

Für ein Gespräch, Fragen und Anregungen sind wir gerne für Sie erreichbar.

Alexander Leutgeb, MAVizebürgermeister Alexander Leutgeb
Tel.: 0664 3916818
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Thomas WeissWirtschaftsstadtrat Thomas Weiss
Tel.: 0664 2323009
E-Mail senden

   





Drei Männer halten ein Schild, auf dem steht "Innenstadt Check ScheckInnenstadt-Check-Scheck

Die Stadtgemeinde Zwettl unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Zwettler Schutzzone (siehe unten) mit einem besonderen Angebot: dem Innenstadt-Check-Scheck. Dieser Gutschein berechtigt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch über das Immobilienpotenzial der Liegenschaft – gemeinsam mit Vizebürgermeister Alexander Leutgeb und/oder Wirtschaftsstadtrat Thomas Weiss sowie mit Christian Fröschl (Fröschl Real Estate OG). Das Gespräch findet in den Räumlichkeiten des Stadtamtes, Gartenstraße 3, 3910 Zwettl, statt. Der Innenstadt-Check-Scheck ist ausschließlich für Immobilien innerhalb der Zwettler Schutzzone gültig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Anmeldung und Terminvereinbarung: Bettina Todt, Tel.: 02822/503-124, E-Mail senden


Schutzzone (Begriffserklärung und Verortung)

Ein Stadtplan mit der eingezeichneten Schutzzone von ZwettlDer Bereich der Schutzzone wurde mit dem ersten Bebauungsplan für die Zwettler Innenstadt 1997 definiert und festgelegt (roter Bereich der Grafik).

Dieser definierte Teil der Stadt innerhalb der Stadtmauer wurde im Rahmen des Projekts ZentrumsEntwicklung Zwettl als Bearbeitungsgebiet für die Erfassung und Auswertung von Zahlen und Daten sowie für den Einladungskreis der HauseigentümerInnen herangezogen. 



Bauordnung

Wir bitten die HauseigentümerInnen in der Schutzzone die zusätzlichen Verpflichtungen laut Bauordnung 2014 zu beachten. Folgende Vorhaben in Schutzzonen und Altortgebieten sind der Baubehörde lt. § 15 Bauordnung schriftlich anzuzeigen:

  • der Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen, sofern sie nicht an Bauwerken am Nachbargrundstück angebaut sind (bewilligungspflichtig)
  • jeweils im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes 
    • die Aufstellung und der Austausch von thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen oder deren Anbringung an Bauwerken, 
    • die Anbringung von TV-Satellitenantennen und von Klimaanlagen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden und Dächern von Gebäuden, 
    • die Aufstellung von Pergolen straßenseitig und im seitlichen Bauwich;
  • die Änderung im Bereich der Fassadengestaltung (z.B. der Austausch von Fenstern, die Farbgebung, Maßnahmen für Werbezwecke) oder der Gestaltung der Dächer.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zwettl.gv.at/Baubewilligung

Kontakt: Ing. Robert Kugler, Tel.: 02822/503-155, E-Mail senden


Gestaltungsbeirat

2017 wurde der Gestaltungsbeirat vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl- eingesetzt. Seither erfüllt dieser seine unterstützende Funktion bei Bauvorhaben in der Schutzzone. Der Gestaltungsbeirat gibt im jeweiligen Bauverfahren unabhängige Empfehlungen an die Baubehörde ab, um die Qualität des Ortsbildes und der Architektur zu wahren. Der Gestaltungsbeirat wird nur bei Bedarf einberufen. 

Der Wirkungsbereich des Gestaltungsbeirates erstreckt sich auf die im Bebauungsplan festgelegten Schutzzonen. 

Mitglieder des Gestaltungsbeirates sind:

  • der Bürgermeister LAbg. ÖkR Franz Mold
  • der für den Baubauungsplan zuständige Stadtrat Thomas Weiss
  • der für baubehördliche Bewilligungsverfahren zuständige Stadtrat Michael Friedl
  • ein Vertreter des Bundesdenkmalamtes
  • DI Ewald Onzek, ein vom Amt der Landesregierung, (Referat Gestalte(n) – Ortsbildpflege ) empfohlener Architekt

Kontakt: Ing. Robert Kugler, Tel.: 02822/503-155, E-Mail senden


Fassadenförderung

Eine gut erhaltene Innenstadt ist Anziehungspunkt für Touristen und fördert die Lebens- und Aufenthaltsqualität der einheimischen Bevölkerung. Durch die Umsetzung von gezielten Qualitätsmaßnahmen soll die Attraktivität der Zwettler Innenstadt gesichert und weiter verstärkt werden. So soll die Fassadenförderung im Stadtzentrum von Zwettl HauseigentümerInnen zugutekommen, die die straßenseitige Fassade ihres Gebäudes erneuern bzw. neu gestalten wollen.

Die Richtlinien sehen über schriftliches Ansuchen die Gewährung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu den Investitionskosten (Material und Arbeitszeit) einer Fassadensanierung im Ausmaß von 50 % bis zu einer Höhe von max. € 2.000,00 in festgelegten Straßenzügen vor.

Alle Richtlinien und Anträge finden Sie unter www.zwettl.gv.at/Fassadenfoerderung_im_Zentrum_2

Kontakt: Bettina Todt, Tel.: 02822/503-124, E-Mail senden


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